AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma

FSI Industrieverterung, Frank Schleier, Hadlaubstrasse 6, 79761 Waldshut-Tiengen

Geltung der Bedingungen

Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von §13 BGB (Privatkunden) und Unternehmern i. S. v. §14 BGB (insbes. Händlern). Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sofern der Käufer Unternehmer ist, gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Bei Direktbestellungen bei den Werken ENERSINE oder NAICON gelten ausschließlich deren AGB. Jegliche Abwicklungen sind vom Inverbringer direkt zu leisten. Die FSI Industrievertretung kann hier ggf. lediglich beratend tätig sein.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Angebote und alle damit verbundenen Unterlagen dienen nur der Leistungsbeschreibung und sind nicht das Produkt an sich. Geringfügige Produktunterschiede werden daher vom Käufer anerkannt. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.

Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch die FSI Industrievertretung genannten Preise, zuzüglich Liefer- und Versandleistungen. Die Preise gelten in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, i.d.R. inkl. Verpackung zzgl.Transport, Frachtversicherung sowie der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze. Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Bei Direkteinkauf im Werk ENERSINE oder NAICON gelten ausschließlich deren Bedingungen.

Lieferung

Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der FSI Industrievertretung durch Lieferanten und Hersteller. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Selbstbelieferung auszugleichen. Gelingt dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann die FSI Industrievertretung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer Kaufmann ist. Bei Nichtkaufleuten besteht das Rücktrittsrecht nur dann, wenn die FSI Industrievertretung mit Zulieferern Deckungsgeschäfte abgeschlossen hat und von diesen im Stich gelassen wurde. Der Käufer kann im Falle eines wirksamen Rücktritts keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die FSI Industrievertretung berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Bei Nichtkaufleuten besteht das Recht zu Teillieferungen dann, wenn diese für den Käufer zumutbar sind.
Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart „Vorauskasse“ gewählt hat, aber keine Zahlung leistet.

Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, als Schadenersatz entweder einen angemessenen Pauschalpreis oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im kaufmännischen Verkehr sind ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt, sofern der Käufer Unternehmer ist, auf dessen Gefahr. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager von der FSI Industrievertretung oder im Herstellerwerk, welches auch im EU Ausland sein kann, verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die wir die Transportkosten übernommen haben. Beanstandungen wegen offensichtlicher Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen schriftlich geltend zu machen, sofern er Kaufmann ist. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen, falls nicht anders vereinbart. Bei Sendungen des Kunden an die FSI Industrievertretung trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der FSI Industrievertretung in Waldshut-Tiengen oder unserer Herstellerwerke. Diies gilb im besonderen bei unzureichender Verpackung!

Gewährleistung

Mängelansprüche verjähren, ausgenommen in den Fällen der §§438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und §634a Abs.1 BGB, in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist ausgenommen in den Fällen der §§438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und §634a Abs.1 BGB bei neuen Sachen zwei Jahre, bzw. je Gerätetyp ein Jahr, bei gebrauchten und Sachen 6 Monate. Bei Reparaturen 6 Monate auf die gewechselten Teile. Die Gewährleitung vür Batterien beträgt grundsätzlich 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen. Bei jeder Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör und mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Die Ware ist in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung zurückzusenden. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von unserer Gutschrift abgezogen.

Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an noch nicht bezahlten Waren zu. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf der Ware befindlichen Daten zu sichern. Wir haften nicht für den Datenverlust auf Geräten, die an uns zurückgeschickt werden, es sei denn, die Datensicherung ist eine Hauptleistungspflicht.

Abbildungen und sämtliche Angaben zu den Artikeln, wie technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die wir auf unserer Webseite nutzen, stimmen in Einzelfällen nicht immer genau mit der gelieferten Ware überein. Dies gilt im besonderen für Kundenspezifische Lösungen. Geringfügige und handelsübliche Abweichungen der gelieferten Ware von den dargestellten und beschriebenen Artikeln berechtigen nicht zu Mängelansprüchen, sofern die gelieferte Ware zum Nachteil des Käufers nicht den Leistungsmerkmalen entspricht, wie sie angepriesen war. Ansprüche aus Lieferungen die direkt (Inverkehrbringer) im Werk ENERSINE oder NAICON vom Kunden bestellt und auch vom jeweiligen Werk in Rechnung gestellte werden, sind mit dem Werk selbst zu regeln.

Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die FSI Industrievertretung lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die FSI Industrievertretung beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Schadensansprüche und Garantieleistungen für Lieferungen die nicht von der Firma FSI Industrievertretung geleistet und berechnet wurden, sind vom Inverkerbringer direkt mit dem Lieferanten zu klären! Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die FSI Industrievertretung haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handels.- bzw. E-mails-Systems.

Abtretungsverbot

Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmen. Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist bei Lieferung der vereinbarte Kaufpreis innerhalb 10 tagen zur Zahlung fällig. Kosten für Versand und Spezielverpackung (z.B. Holzverpackung, Seeverpackungen usw.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Im Fall der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Zugang unserer Bestätigung des Bestellungseingangs zu leisten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Bei späterer Zahlung werden wir den Käufer unverzüglich informieren, wenn wir seine Bestellung (z.B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhungen) nicht mehr annehmen, und den gezahlten Betrag zurück überweisen. Dasselbe gilt insoweit, als wir eine Bestellung auch bei fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht annehmen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang der Gegenleistung bei uns. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle einer drohenden Zwangsvollstreckung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

Für Verträge im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt außerdem folgendes:

  • Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an die FSI Industrievertretung ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen uns gegenüber zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Softwarebestimmungen

Für Programme, deren Urheber nicht die FSI Industrievertretung ist, gelten die jeweiligen Software-/ oder Lizenzbestimmungen der Hersteller und nicht die der FSI Industrievertretung. Die Gewährleistung übernimmt der Hersteller dieser Programme.

Serviceleistungen

Sämtliche Serviceleistungen durch die FSI Industrievertretung z. B. das Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung usw. erfolgen ausschließlich unter nachstehend aufgeführten Bedingungen:

  • Der Umfang der Leistungspflicht der FSI Industrievertretung bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie ihren Servicevorschrifte
  • Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind
  • Die Preise für die Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Servicepreisliste. Abweichungen hiervon bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
  • Der Kunde ist verpflichtet, bei Abnahme des Auftragsgegenstandes die Leistungen der FSI Industrievertretung zu überprüfen und offensichtliche Mängel bei Abnahme, spätestens aber zwei Wochen nach Feststellung schriftlich und genau der FSI Industrievertretung anzuzeigen.

Informationspflichten des Kunden

Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Bestellung nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Verbrauchereigenschaft) hat uns der Käufer bei laufender Bestellung unverzüglich, sonst vor der nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen und zur Sperrung des Kundenkontos für diesen Käufer berechtigt.

Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden

  • abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten
  • nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Erfüllungsort und der Gerichtsstand für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten gilt für die Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Rechtsbeziehungen zwischen der FSI Industrievertretung und dem Käufer als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Waldshut-Tiengen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird, sofern hierdurch keine Benachteiligung des Verbrauchers verbunden ist.

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